Aufgaben des Deichstuhles

    (1)  Dem Deichstuhl obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Erbentag berufen ist. Er beschließt über

    -  die Aufstellung der Entwürfe des Haushaltsplanesund seiner Nachträge,

    - Vorschläge für die Änderung der Satzung,

    - die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten,

    - die Aufstellung der Jahresrechnung,

    - die Einstellung und Entlassung der Dienstkräfte,

    - die Entscheidung im Rechtsbehelfsverfahren,

    - Grunderwerb, Auftragserteilungen und andere Rechtsgeschäfte, durch die der Verband verpflichtet wird und deren Beitrag den Wert von 2.500,00  EUR überschreitet.

    (2)  In Fällen, die keinen Aufschub dulden, entscheiden der Deichgräf und ein Deichstuhlmitglied auch über Geschäfte mit einem Wert von mehr als 2.500,00  EUR. Die Entscheidungen sind dem Deichstuhl in der nächsten Sitzung vorzulegen. Der Deichstuhl kann die Entscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte Dritter entstanden sind.

     

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    Aufgaben des Erbentages

    Der Erbentag hat folgende Aufgaben:

    1. Wahl und Abberufung der Deichstuhlmitglieder.

    2. Beschlussfassung über die Satzung, die Veranlagungsregeln, das Unternehmen, den Plan oder die Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik und deren Änderungen.

    3. Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes.

    4. Festsetzung des Haushaltsplanes sowievon Nachtragshaushaltsplänen.

    5. Einspruch über eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplanes.

    6. Entlastung des Deichstuhles.

    7. Festsetzung von allgemeinen Grundsätzen für Dienst und Anstellungsverhältnisse (Stellenplan), von Vergütungen, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder.

    8. Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Deichstuhlmitgliedern und dem Verband.

    9. Veräußerung von Vermögen.

    10.  Wahl von zwei Rechnungsprüfern.

    10.  Wahl der Schaubeauftragten.

      

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    Geschäfte des Deichgräfen

    (1)  Dem Deichgräfenobliegen alle Geschäfte der Deichschau, zu denen weder der Erbentag, noch der Deichstuhl berufen sind.

    (2)  Der Deichgräf führt den Vorsitz im Deichstuhl und leitet den Erbentag.

    (3)  Der Deichgräf ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Deichschau.

     

    Geschäftsführung

    Die Deichschau kann einen Geschäftsführer/Rechner und weitere Dienstkräfte einstellen oder einen Dritten mit der Geschäftsführung beauftragen.

     

    Anordnungsbefugnis

    Der Deichgräf kann auf der Satzung und sonstige Rechtsvorschriften beruhende Anordnungen, insbesondere zum Schutz des Verbandsunternehmens, erlassen.

     

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    Die aktuellen Mitglieder der Organe

    Deichstuhlmitglieder der Deichschau Düffelt von 2022 bis 2027

    Erbentagsmitglieder der Deichschau Düffelt von 2022 bis 2027

    Erbentagsmitglieder des
    Deichverbandes Kleve - Landesgrenze von 2022 bis 2027

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