Die Deichschau hat gemäß § 2 Ihrer Satzung folgende Aufgaben:

1. in ihrem Verbandsgebiet die Gewässer zu unterhalten, auszubauen, rückzubauen und die Wasserführung auszugleichen,

2. die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutze des Naturhaushaltes, des Bodens und für die Landschaftspflege, soweit es sich aus den Aufgaben dieses Paragraphen ergibt,

3. die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer, Boden und Naturschutz, soweit es sich aus den Aufgaben dieses Paragraphen ergibt

Deichschau
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